Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), sowie die Landesbehörden der Bundesländer haben gemäß Art. 23 Abs. 1 der VO (EU) Nr. 576/2013 festgelegt, dass in der HI-Tier jetzt auch die EU-Heimtierasuweise registriert werden sollen. Somit dürfen am Stichtag, den 1. Juli 2020, nur noch registrierte Tierärzte in der HI-Tier Datenbank blanko Heimtierausweise ausstellen und diese nachbestellen.
Was ist HI-Tier?
HI-Tier steht für Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere. Bislang mussten alle Halter von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen innerhalb Deutschlands ihre Tiere in dieser Datenbank gemeldet und erfasst haben. In ihm können Bestandsveränderungen, insbesondere die der Tierbewegung zwischen den Betrieben gemeldet werden.
Was ändert sich?
Ab dem 1. Juli 2020 wird das Zusatzmodul „Heimtier-Datenbank“ bei HI-Tier in den Betrieb aufgenommen. Ab diesem Tag können Tierärzte nur noch dann Heimtierausweise beziehen, wenn sie in der HI-Tier Datenbank registriert sind. Somit werden durch die EU-Heimtierausweise auch die Haustiere registriert.
Sobald der ausgegeben EU-Heimtierausweis durch einen ermächtigten Tierarzt an den Tierhalter ausgehändigt und ausgefüllt wurde, muss dieser Ausweis registriert werden. Die Registrierung kann – sofern eine Einverständniserklärung vom Tierhalter vorliegt – in der HI-Tier Datenbank erfolgen. Alternativ wird dieser Ausweis in der praxiseigenen Dokumentation festgehalten. Die in Art. 23 Abs. 1 der VO (EU) Nr. 576/2013 genannten Angaben müssen mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.
Wie kann ich mich als Tierarzt registrieren?
- Tierärzte, die bereits mit Großtieren arbeiten und eine Zugangsnummer, sowie PIN haben, bekommen die zusätzliche Betriebstypnummer 754 zugeordnet. Mit dieser Nummer haben sie zusätzlich Zugriff zum Heimtier Modul.
- Tierärzte, die bislang noch nichts mit der HI-Tier Datenbank zu tun hatten, müssen einen Antrag für einer Registriernummer bei ihrer kommunalen Veterinärbehörde einreichen. Mit Abschluss dieses Antrages erhalten sie die Nummer, sowie eine individuelle PIN.
Durch den bestätigten Antragseingang auf Ermächtigung liegt bereits ein Nachweis zum Bezug und der Bestellung von blanko EU-Heimtierausweisen vor. - Praxisinhaber niedergelassener Tierarztpraxen beantragen diese Ermächtigung zudem im Namen aller in der Praxis tätigen Assistenz- und Vertretungstierärzte.
- Liegt eine Praxisgemeinschaft vor, muss jeder Praxisinhaber mit eigenem Praxissitz entsprechend der Registrierung zu verfahren.
- Tierärzte, die bei Vereinen, Verbänden, anderer privatrechtlicher Organisationen oder nicht niedergelassen sind, müssen ebenfalls einen Antrag stellen.
- Ist der Tierarzt in mehreren Landkreisen beruflich tätig, stellt dieser den Antrag im Ort seiner Hauptniederlassung und der jeweiligen dazugehörigen Veterinärbehörde.
Was gilt es zu beachten?
Durch die Ermächtigung darf der Tierarzt die blanko Heimtierausweise nur noch von autorisierten Abnehmern beziehen. Diese sind Firmen von Impfstoffherstellern, Großhändler oder Druckereien. Die Bestellung erfolgt weiterhin wie gehabt per Post, E-Mail oder Fax. Allerdings nur durch Angabe der Registriernummer und durch Bestellung des ermächtigten Tierarztes. Ist die Bestellung vom Heimtierausweisen bei einem der autorisierten Partnern eingegangen, prüft diese die Nummer, sowie die Ermächtigung in der HI-Tier Datenbank. Liegt beides vor, dokumentiert die Firma die individuellen Serien- bzw. Passnummern der EU-Heimtierausweise, sowie die Daten des ermächtigten Tierarztes in der HI-Tier Datenbank.